ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) von Yasmin Güller Immobilien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Maklerverträge zwischen Yasmin Güller Immobilien (nachfolgend „Makler“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Ein Maklervertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber ein Exposé anfordert oder die Dienste des Maklers in Anspruch nimmt und hierbei von der Provisionspflicht Kenntnis hat.(1) Sämtliche Informationen, insbesondere Objektnachweise, die der Makler dem Auftraggeber zur Verfügung stellt, sind vertraulich und ausschließlich für diesen bestimmt.
(2) Die Weitergabe an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Maklers ist untersagt. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Pflicht und kommt ein Hauptvertrag durch die Weitergabe zustande, so schuldet der Auftraggeber dem Makler die vereinbarte Provision.(1) Die Angebote des Maklers sind unverbindlich und freibleibend. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
(2) Der Makler übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit von Objektinformationen, da diese auf Angaben des Verkäufers oder eines Dritten beruhen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese selbst zu prüfen.(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Hauptvertrag über ein durch den Makler nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zustande kommt.
(2) Der Makler erhält vom Auftraggeber Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, behördliche Akten (insbesondere Bauakten) sowie zur Kontaktaufnahme mit der WEG-Verwaltung.(1) Die Maklerprovision ist verdient und fällig, sobald ein Hauptvertrag aufgrund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt.
(2) Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen oder über ein wirtschaftlich gleichwertiges Objekt abgeschlossen wird.
(3) Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrages zur Zahlung fällig.Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer provisionspflichtig tätig zu sein.
Ein Provisionsanspruch besteht auch bei Folgegeschäften, sofern diese in einem wirtschaftlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem ursprünglich vermittelten Geschäft stehen.
(1) Der Makler haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.(1) Ist der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Maklers.
(2) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.